Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeines / Geltungsbereich 

Ein Teil unserer Philosophie ist, dass wir dich nicht nur als Kunde sehen. Für uns bist du Partner und Teil unserer Elektromobilitäts-Community! In unserer Community pflegen wir eine direkte, unkomplizierte und persönliche Kommunikation auf Augenhöhe. Deshalb pflegen wir die «DU-Mentalität», weshalb wir dich auch in der du-Form willkommen heissen und ansprechen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ohne explizite anderslautende individuelle Vereinbarung für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dir als Kunde/Kundin (nachfolgend auch «Kunde/n» genannt) und uns der e-JOY AG, St. Gallerstrasse 93, 9200 Gossau SG (nachfolgend auch               «e-JOY», «wir» oder «uns» genannt). Allfällige vom dir vorgenommene Anmerkungen/Anpassungen gelten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Erklärung als nicht akzeptiert. 

A. Vertragsabschluss

1. Vertragsvoraussetzungen (dein Antrag zum Vertragsabschluss)

Die von dir über die Website (Bestelloberfläche) eingegebenen und bestätigten Angaben sowie Spezifi-kationen (ausgewähltes e-AUTO (nachfolgend auch «Fahrzeug»), monatliche Kilometerleistung, Mindestlaufzeit, etc.) verstehen sich als ein(e) an uns gerichtete(r) verbindliche(r) Bestellantrag/Offerte/Antrag von dir zu einem Vertragsabschluss (nachfolgend «Antrag») mit uns. Dabei akzeptierst du die hier vorliegenden AGB und nimmst unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Du bleibst während 30 Tagen an deinen Antrag gebunden (vgl. allerdings Ziffer 2.2).

Unser Dienstleistungsangebote richten sich dabei ausschliesslich an dich als natürliche Person mit Wohnsitz sowie Aufenthalt in der Schweiz. 

Zur Abgabe eines Antrages (als Kunde) bist du berechtigt, wenn du eine natürliche Person bist, handlungsfähig bist, das 18. Lebensjahr vollendet hast, im Besitz eines in der Schweiz gültigen Führerausweis (welcher dich zur Fahrzeugführung der gewählten Fahrzeugkategorie berechtigt) bist und deinen Wohnsitz in der Schweiz hast.

Für einen Vertragsabschluss ist zudem vorausgesetzt, dass du diese AGB vorbehaltslos akzeptierst, du die Datenschutzerklärung der e-JOY zur Kenntnis genommen hast und über eine nach unserer Beurteilung genügenden Bonität verfügst.

2. Annahme deines Antrages zum Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dir und uns kommt erst zustande, wenn die vorliegenden Voraussetzungen (Ziffer 1) erfüllt sind, wir deinen Antrag angenommen und dir das Zustandekommen des Vertrags ausdrücklich bestätigt (Abo-Bestätigung) haben. 

Wir werden deinen Antrag immer so rasch als möglich – längstens aber innert 10 Arbeitstagen – prüfen und bearbeiten, damit du möglichst schnell Bescheid weisst. Sollten wir deinen Antrag nicht annehmen können, werden wir wenn immer möglich versuchen, dir eine Alternative vorzuschlagen. Wir sind berechtigt, deinen Antrag nach freiem Ermessen und ohne Nennung von Gründen abzulehnen. 

3. Abo-Bestätigung (Leistungsübersicht)

Nehmen wir deinen Antrag an, erhältst du von uns eine Abo-Bestätigung. In der Abo-Bestätigung werden insbesondere folgende Punkte festgehalten und bestätigt:

  • Kundendaten
  • Eckdaten des e-Fahrzeuges (e-AUTO)
  • gewählte (inkludierte) monatliche Freikilometer
  • Mindest-Abo-Dauer (Ziffer 6)
  • monatliche Abo-Gebühren (Ziffer 8)
  • Rechnung der ersten Abo-Gebühr (Ziffer 3.2.)
  • einen Vorschlag zur Fahrzeugübergabe (Ziffer 9)
  • Bedingungen zur Rückgabe nach der Abo-Beendigung (Ziffer 19)

Mit der Abo-Bestätigung erhältst du zudem folgende Dokumente:

  • Datenschutzerklärung der e-JOY
  • die vorliegenden AGB der e-JOY
  • Allgemeinde Versicherungsbedingungen (AVB) der Schadenversicherung

Die erste Abo-Gebühr ist direkt nach Erhalt der Abo-Bestätigung – spätestens aber bis 5 Arbeitstage (Zahlungseingang bei e-JOY) vor der Fahrzeugübergabe – fällig. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung sind wir berechtigt den Übergabetermin zu verschieben (Ziffer 9.6) oder den Vertrag gemäss Ziffer 18 aufzulösen. 

B. Vertragspaket (Abo-Gebühr / e-AUTO / Mietdauer / Freikilometer)

4. Individuelles Vertragspaket

Wir bieten dir die Möglichkeit, ein auf dein konkretes Bedürfnis angepasstes individuelles Vertragspaket zusammenzustellen. Die monatliche Abo-Gebühr ist dabei abhängig vom individuell gewählten Fahrzeug, der gewählten Mindestabodauer, den gewählten monatlichen Freikilometern und deinem Wohnkanton.

5. Fahrzeug

Du hast die Möglichkeit, zwischen den auf unserer Webseite (Bestelloberfläche e-JOY) angebotenen Fahrzeugen zu wählen. Jedes Fahrzeug ist dabei (u.a. betreffend Farbe, Ausstattung, Alter etc.) ein Unikat. Es können nur die auf der Website (Bestelloberfläche) als verfügbar angezeigten Fahrzeuge abonniert werden. 

Wir aktualisieren unsere e-JOY Website (Bestelloberfläche) regelmässig. Dennoch können wir nicht ausschliessen, dass ein von dir ausgewähltes e-AUTO nicht (mehr) verfügbar ist. Wir können deshalb keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die auf der Website (Bestelloberfläche) abgebildeten Fahrzeuge effektiv buchbar sind. Sollten wir deinen Antrag deswegen nicht annehmen können, werden wir dir umgehend eine oder mehrere Alternativen (welche dem gewählten e-AUTO und deinen Bedürfnissen am ehesten entspricht) vorschlagen. Auch falls wir dir keine Alternative anbieten können, kann e-JOY in keiner Weise haftbar gemacht werden kann.

6. Abo-Dauer

Wir bieten dir verschiedene e-JOY-Abonnemente mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten an. Die Mindestlaufzeit beginnt für jeden Kunden und jedes e-JOY-Abo individuell und erst mit dem effektiven Tag der Übergabe des Fahrzeugs an dich zu laufen. Deinen individuellen Abo-Starttag werden wir dir nach der Fahrzeugübergabe an dich auch noch per E-Mail bestätigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo ohne Kündigung des Abos durch dich oder uns automatisch um jeweils einen weiteren Monat. 

Das e-JOY-Abo kann von uns beiden (Kunde/e-JOY) unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf das Ende eines Abo-Monats (abhängig vom Datum der Fahrzeugübergabe) gekündigt werden; erstmalig aber zum Ende der gewählten Mindestlaufzeit. [Beispiel: Ein Fahrzeug wird am 20. April für eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten übernommen und kann somit erstmals gültig auf den 20. Juli gekündigt werden. Die entsprechende Kündigung muss spätestens am 20. Juni beim Vertragspartner eintreffen]. Existiert im Kündigungsmonat das Übergabedatum nicht, ist die Kündigung auf Ende des Monats vorzunehmen. [Beispiel: Ein Fahrzeug wird am 31. Januar für eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten übernommen und kann mithin erstmals gültig auf den 30. April gekündigt werden]. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung (Ziffer 18). 

Das e-AUTO kannst du im Kündigungsfristmonat nach Absprache mit uns jederzeit zurückgegeben (Ziffer 19). Eine vorzeitige Rückgabe führt aber weder zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung noch zu einer anteilsmässigen Rückvergütung der Abo-Gebühr an dich. 

7. Freikilometer / Mehrkilometer / Upgrade

Du kannst das individuell für dich passende Abo mit dem für dich passenden Freikilometer-Paket komplettieren (Mindestlaufzeit und monatliche Freikilometer).

Mehrkilometer rechnen wir im Rahmen der Schlussrechnung nach der Fahrzeugrückgabe auf der Grundlage der Daten (Tachostand/Kilometerzähler) des Fahrzeuges ab. Mehrkilometer rechnen wir pauschal zu CHF 0.85 pro Kilometer ab. Sollten wir während der Vertragsdauer eine Überschreitung der vereinbarten Freikilometer feststellen, behalten wir uns vor, dir eine Akontorechnung für die Mehrkilometer und/oder ein Upgrade (d.h. Erhöhung der Abo-Kilometer und entsprechende Anpassung der monatlichen Abo-Gebühr) vorzuschlagen. 

Nimmst du das von uns vorgeschlagene Upgrade an, führt dies ab dem nächsten Abo-Monat zu einer Anpassung der Freikilometer und der monatlich im Voraus zu bezahlenden Abo-Gebühr.[Beispiel: du hast dich für ein Abo mit 12 Monaten Mindestlaufzeit und monatlich 800 Freikilometer entschieden. Im 6. Monat kommst du zum Reifenwechsel und wir stellen fest, dass du die Freikilometer bereits wesentlich überschritten hast. e-JOY schlägt dir deshalb ein Upgrade auf 1’500 km vor. Du nimmst dieses sofort an und wir wechseln ab dem 7. Monat auf das neue Abo Modell. Das e-JOY-Abo wird auf Ablauf der Mindestlaufzeit hin aufgelöst. Dank des Upgrades standen dir nun total 14’400 km statt der ursprünglich geplanten 9’600km (die ersten 6 Monate je 800 km und die letzten 6 Monate je 1’600 km) Freikilometer zur Verfügung. Da du in den 12 Monaten nicht mehr als 14’400 km gefahren bist, fällt keine Mehrkilometerentschädigung an.]

Nicht beanspruchte Freikilometer können im Rahmen der Schlussrechnung nicht gutgeschrieben und auch nicht auf ein neues Abo oder Fahrzeug übertragen werden.

8. Abo-Gebühr (Preise und Zahlungsbedingungen) / Schadenspauschalen

Aufgrund der individuell vorgenommenen Zusammenstellung wird eine monatliche Abo-Gebühr errechnet, die von dir jeweils monatlich im Voraus an uns zu bezahlen ist. Sämtliche Abo-Gebühren sowie weitere mit dem Vertrag zusammenhängende Preis verstehen sich jeweils in Schweizer Franken (CHF) und inklusive einer allfällig geschuldeten gesetzlichen Mehrwertsteuer (inkl. MWST).

Die von dir zu entrichtende monatliche Abo-Gebühr beinhaltet:

  1. die Fahrzeugüberlassung zum Gebrauch im Umfang des vereinbarten Leistungspakets (Mindestlaufzeit und Freikilometer)
  2. Autobahngebühren der Schweiz (gültige Autobahnvignette) für das jeweilige Jahr
  3. Jahreszeitkonforme Fahrzeugbereifung (Sommer- und Winterreifen inkl. Wechsel und Einlagerung)
  4. sämtliche Zulassungsgebühren, Fahrzeugsteuern und -abgaben
  5. sämtliche Fahrzeugversicherungen gemäss Ziffer 14
  6. Mobilitätsversicherung
  7. sämtliche durch den vertragskonformen/ordentlichen Gebrauch entstehende Services, Verschleissteile und Reparaturen.

Du übernimmst nur noch die restlichen mit dem konkreten Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs zusammenhängende Kosten. Dies betrifft insbesondere die Ladekosten (Strom), Wischwasser, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder allfällige Autobahngebühren (Maut/Vignetten) für ausländische Strassen etc. 

Die monatliche Abo-Gebühr ist jeweils im Voraus – bis spätestens 5 Tage vor Ende des Abo-Monats – für den folgenden Abo-Monat einzubezahlen. [Beispiel: Bei einer Fahrzeugübernahme am 20. April ist die Abo-Gebühr für die folgenden Monate jeweils am 15. Des Monats zu leisten. Also am 15. Mai ist die Gebühr für den Zeitraum vom 20. Mai bis 20. Juni fällig uws.]. Für alle anderen Rechnungen gilt – ausser es wäre explizit anders erwähnt – eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.

Deine fristgerechte Bezahlung der Abo-Gebühr ist für uns entscheidend. Du gerätst automatisch in Verzug, wenn deine Zahlung nicht fristgerecht bei uns eingegangen ist. Sollten wir dich zusätzlich an die Zahlung erinnern müssen, können wir dafür eine Gebühr in Rechnung stellen. Falls du die Zahlung trotz Zahlungserinnerung (Mahnung) nicht oder nicht vollumfänglich tätigst, sind wir zudem berechtigt, dir als Sicherheit eine zusätzliche Monats-Abo-Gebühr im Voraus in Rechnung zu stellen. 

Für das Einbringen von überfälligen Zahlungen arbeiten wir mit unserem Partner Intrum zusammen. Dafür fallen Kosten an, welche von dir zu bezahlen sind falls deine Zahlungen überfällig sind. Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an lnkassodienstleister Intrum) gemäss www.fairpay.ch.

Wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst bzw. du keine vollständigen Zahlungen leistest, sind wir berechtigt, den Vertrag gemäss Ziffer 18 fristlos aufzulösen und das Fahrzeug umgehend einzuziehen. Zusätzlich zu den Inkassokosten/Bearbeitungsgebühren können wir dir insbesondere folgende Aufwendungen sowie Pauschalen (Schadenspositionen bzw. Schadenersatzpauschalen) in Rechnung stellen:

  • Abo-Restlauf-Gebühren (Restlaufdauer bis zum nächstmöglichen Vertragsauflösungszeitpunkt);
  • Aufwandpauschale im Zusammenhang mit der Vertragsauflösung von CHF 500.00;
  • die effektiven Fahrzeugrückholungskosten nach Aufwand oder eine Aufwandpauschale für die Fahrzeugrückholung von CHF 1’000.—.

e-JOY ist in diesem Fall zur Geltendmachung von weiteren / darüberhinausgehenden Schadenersatz-ansprüchen berechtigt und behält sich diese ausdrücklich vor.

In diesen Fällen sind wir zudem berechtigt:

  • Andere bestehende Reservationen von dir zu annullieren
  • Anträge von dir ohne weitere Begründung nicht anzunehmen
  • Weitere Abo-Verträge fristlos und einseitig zu kündigen (Ziffer 18). 

Diese Massnahmen berechtigen dich weder zur Reduktion bereits entstandener Forderungen noch zur Rückvergütung bereits durch dich beglichener Rechnungen noch zu Schadenersatzforderungen gegenüber e-JOY.

Wir sind zudem berechtigt, unsere Ansprüche jederzeit und ohne besondere Zustimmung von dir an ein Inkasso-Unternehmen abzutreten (Ziffer 13). Sämtliche allfälligen Mehrkosten, die e-JOY durch das Tätigwerden eines Inkasso-Unternehmens entstehen, gehen zu deinen Lasten.  

E-JOY kann bei Vertragsverletzungen / Vertragsstörungen (Nicht-, Schlechterfüllung, Verzug etc.) zudem folgende Pauschalen(Schadenersatzpauschalen / nachfolgend auch «Gebühren») erheben:

  1. Behördenauskünfte (Adressnachforschungen, Betreibungsregisterauszüge etc.) von CHF 25.00;
  2. die effektiven Fahrzeugrückholungskosten nach Aufwand oder eine Aufwandpauschale für die Fahrzeugrückholung von CHF 1’000.00;
  3. Reinigung des Fahrzeuges bei übermässiger Verschmutzung (z.B. durch Tiere etc.) von CHF 250.00;
  4. Reinigung des Fahrzeugs falls in diesem geraucht wurde (Ziffer 11.5) von CHF 450.00;
  5. Nichterscheinen oder über 15 min verspätetes Erscheinen am vereinbarten Übergabe- und Rückgabeort von CHF 300.00.

e-JOY behält sich die Geltendmachung von weiteren / darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.

C. Fahrzeug­­handling (Übergabe / Nutzung und Service / deine Pflichten als Kunden)

9. Fahrzeugübergabe

In der Abo-Bestätigung (Ziffer 3) unterbreiten wir dir einen Vorschlag für die Fahrzeugübergabe. Unser Ziel ist es, dass wir schnellstmöglich gemeinsam einen Termin für die Übergabe deines e-Autos finden. Falls dir unser Vorschlag nicht passen sollte, schlagen wir dir maximal 3 Alternativen vor. Du bist verpflichtet, die Fahrzeugübergabe innerhalb einer Arbeitswoche nach der Abo-Bestätigung bzw. der Verfügbarkeit des gewählten e-AUTOs zu ermöglichen. 

Verzögert sich die Übergabe des e-AUTOs und damit der Start des e-JOY-Abos aufgrund deiner Abwesenheit, behalten wir uns vor, eine pauschale Verzugsgebühr von CHF 20.00 pro Tag zu verlangen.

Wir werden dir das bestätigte e-AUTO mindestens 80% aufgeladen, betriebssicher und sauber übergeben. 

Um diese und weitere Angaben zum Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe für uns beide festzuhalten (z.B. Kilometerstand, allfällige Schäden, gröbere Gebrauchsspuren etc.), wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das von dir und e-JOY (bzw. unserer Übergabeperson) unterschriftlich bestätigt wird. 

Du prüfst das Fahrzeug bei der Übergabe und vermerkst etwaige Vertragsabweichungen (Mängel) im Übergabeprotokoll. Solltest du schwerwiegende Mängel oder Abweichungen zwischen dem vereinbarten und dem gelieferten Fahrzeug feststellen, kannst du die Übernahme verweigern.

Wurde die Abo-Gebühr für den ersten Monat bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübergabe noch nicht oder nicht vollumfänglich geleistet (Ziffer 3.2) ist e-JOY berechtigt, die Fahrzeugübergabe zu verweigern und die Übergabe von der Zahlung der ersten Monats-Abo-Gebühr abhängig zu machen. Wir sind zudem berechtigt, die dadurch entstehende Verzögerung gemäss Ziffer 9.2 mit CHF 20.00 pro Tag in Rechnung zu stellen.

Das Fahrzeug wird nur an dich [an die im Antrag (Ziffer 1) bezeichnete Person] übergeben. Aus rechtlichen Gründen ist es zwingend notwendig, dass du als unser Kunde bei der Übergabe persönlich anwesend bist. Um sicherzustellen, dass du wirklich du bist, wirst du dich mit einem gültigen Personalausweis (Pass oder ID) ausweisen. Damit wir deine Fahrfähigkeit bestätigen können wirst du uns bei der Übergabe ebenfalls deinen gültigen Führerausweis vorlegen. 

Eine (entsprechend schriftlich durch dich bevollmächtigte) Stellvertretung ist nur in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn die Stellvertretung die Voraussetzungen gemäss Ziffer 1 erfüllt, die Stellvertretung vorgängig (mindestens 24h vorher) mit uns abgesprochen sowie die Bevollmächtigung uns gegenüber von dir schriftlich bestätigt wurde und wir dir die Änderung bzw. Stellvertretung schriftlich rückbestätigt haben. Gleiches gilt, wenn du im Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe nicht mehr im Besitz eines gültigen Führerausweises (gemäss Ziffer 1.3) bist.

Wenn du ohne Vorankündigung nicht zur vereinbarten Zeit (inkl. einer maximalen Wartezeit von 15 min.) am vereinbarten Übergabepunkt erscheinst, behält sich e-JOY das Recht vor, eine pauschale Verzugsgebühr gemäss Ziffer 9.2 in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt gemäss Ziffer 18 vom Vertrag zurückzutreten.

10. Fahrzeugnutzung und Service

e-JOY bleibt (unabhängig der Mietdauer) während der gesamten Vertragsdauer (vorbehältlich von Ziffer 13.2) Eigentümerin des vertragsgegenständlichen Fahrzeuges. Du (als Kunde) bist berechtigt, das Fahrzeug während der Vertragsdauer im in diesen AGB sowie ggfls. in individuellen Vereinbarungen festgehaltenen Umfang zu nutzen. Es ist dir aber untersagt, das Fahrzeug unterzuvermieten (Untervermietung) oder zu verkaufen noch sonst in irgendeiner Weise zu belasten. Die kurzzeitige Gebrauchsüberlassung des Fahrzeuges an Dritte ist erlaubt, sofern du dich nachweislich davon überzeugt hat, dass der/die Dritte (nachfolgend für Drittnutzer/in: «Drittnutzer») die geltenden Voraussetzungen (Ziffer 1.3) erfüllt und sich explizit und nachweislich dazu bereiterklärt hat, sämtliche in diesen AGB (insbesondere in Ziffer 11, aber auch die weiteren) festgehaltenen Pflichten zu akzeptieren und einzuhalten.

Du darfst das Fahrzeug grundsätzlich nur zu privaten Zwecken nutzen. Insbesondere unzulässig ist die Nutzung des Fahrzeugs zu Fahrschulzwecken, zum gewerblichen Personentransport (z.B. als Taxi), zum Transport von Gefahrenstoffe aller Art sowie zum über Ziffer 11.5 hinausgehenden Tiertransport. Ferner darf das Fahrzeug insbesondere weder für Geländefahrten oder Motorsportveranstaltungen noch für Schleuderkurse (Ausnahme WAB Kurs) genutzt werden. Ausnahmen von dieser Nutzungsordnung bedürfen der vorbehaltslosen schriftlichen Zustimmung von e-JOY. 

Der überwiegende Nutzungsort des e-AUTOs muss zwingend in der Schweiz sein. Das Fahrzeug darf ausschliesslich für Fahrten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeer-Rand- und Inselstaaten verwendet werden. Insbesondere in den folgenden Staaten gilt der Versicherungsschutz nicht und daher sind in diesen Ländern Fahrten untersagt: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Kasachstan, Libanon, Libyen, Moldawien, Russische Föderation, Syrien, Ukraine und Weissrussland.

Du bist verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäss und sorgfältig zu gebrauchen, worunter insbesondere auch die regelmässige Kontrolle der Bereifung und des Reifendrucks fällt.

Unsere Fahrzeuge zeigen an, wenn ein Service fällig ist. Wird dir von deinem e-AUTO eine entsprechende Anzeige gemacht, nimmst du innerhalb von 5 Arbeitstagen Kontakt mit uns auf. Wir werden dir umgehend geeignete autorisierte Werkstätten vorschlagen. 

Deine Aufgabe ist dann nur noch dein e-AUTO gemäss der Absprache mit uns zur entsprechenden Werkstätte in den Service bringen; um den Rest werden wir uns kümmern und übernehmen die Servicekosten. Jegliche Service- und Verschleissarbeiten am Fahrzeug dürfen ausschliesslich bei den autorisierten Servicepartnern von e-JOY durchgeführt werden. Rechnungen anderer Anbieter werden von e-JOY nicht bezahlt und gehen zu deinen Lasten. Vorbehalten sind Rechnungen für Pannen im Ausland welche von einen durch unseren Mobilitätsversicherungspartner Zurich vermittelten Dienstleister behoben wurden.

Ohne vorgängige Absprache mit und expliziter schriftlicher Zustimmung von uns, dürfen keine Reparaturen, Umgestaltungen, technische Veränderungen oder sonstige Veränderungen vorgenommen oder in Auftrag gegeben werden. Falls du dies dennoch tust, sind wir berechtigt, dir den Rückbau und/oder die Entfernung von ohne Zustimmung erfolgter Veränderungen/Umgestaltungen im Rahmen der Schlussrechnung in Rechnung stellen werden (Ziffer 20.2)

Wir werden uns rechtzeitig mit dir in Verbindung setzen, wenn ein saisonaler Reifenwechsel ansteht. Reifenwechsel erfolgen bei einem von e-JOY autorisierten Reifenpartner. Die Terminvereinbarung findet nach Absprache mit uns direkt zwischen dir und unserem Reifenpartner statt. Die Reifen sind und werden jeweils bei unseren Reifenpartnern eingelagert, Die Kosten für saisonalen Reifenwechsels inkl. Einlagerung tragen wir e-JOY.  

11. Deine Pflichten

Du (als Kunde) musst zu jeder Zeit alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Das Fahrzeug darf von dir (oder vom Drittnutzer gemäss Ziffer 10.1) nur im vollumfänglich fahrtüchtigen Zustand geführt werden. Zudem ist das Fahrzeug stehts unter Beachtung der Betriebsanleitung, der geltenden gesetzlichen und anderweitigen Vorschriften zu betreiben und im verkehrstauglichen Zustand zu halten. Du (als Kunde) gewährleistet uns e-JOY gegenüber, dass das Fahrzeug während der Nutzungsdauer nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird.

Es sind stets sämtliche Verkehrsregeln im In- und Ausland zu beachten. Alle Bussen und Geldstrafen für von dir (oder vom Drittnutzer gemäss Ziffer 10.1) verschuldete Verkehrsregelverstösse sowie die sämtlichen Verfahrenskosten (inkl. Gerichtskosten, Anwaltskosten etc.) sind vollumfänglich und ausschliesslich von dir zu tragen. Du als Kunde hast in jedem Falle e-JOY als Fahrzeughalterin von sämtlichen Ansprüchen unverzüglich freizustellen und e-JOY darüber hinaus (insbesondere bezüglich sämtlicher Anwaltskosten, Gerichts- und Verfahrenskosten etc.) vollumfänglich schadlos zu halten.

Die am e-AUTO angebrachten Kontrollschilder dürfen keinesfalls entfernt werden. Insbesondere ist auch der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen unzulässig.

Du bist als Kunde dafür verantwortlich, dass die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen eingehalten werden, wie: 

– sämtliche nötigen Serviceintervalle

– sämtliche nötigen Wartungsarbeiten

Sämtliche Schäden, welche durch die Missachtung der entsprechenden Bestimmungen sowie dieser AGB entstehen, sind vollumfänglich durch dich zu tragen.

Sämtliche e-JOY e-AUTOs sind Nichtraucherfahrzeuge. Du bist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug stets sauber gehalten und im Fahrzeug nicht geraucht wird (vgl. Ziffer 9.8). Das Mitführen von einzelnen Haustieren in vorgeschriebenen/geeigneten Behältnissen ist gestattet. Das Mitführen/Transportieren von Nutztieren – unabhängig der Art – ist nicht erlaubt. Sämtliche durch den Transport entstehenden Schäden und/oder Verschmutzungen sind durch dich und auf deine Kosten zu beseitigen; ansonsten wird e-JOY im Rahmen der Rücknahme die Beseitigung auf deine Kosten veranlassen (Ziffer 9.8).

Es ist darauf zu achten, dass Fenster und Türen nach dem Verlassen des Fahrzeugs stets abgeschlossen und verriegelt werden. Du hast für einen angemessenen Schutz des Fahrzeugs gegen Diebstahl zu sorgen und uns den Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör zum Fahrzeug unverzüglich zu melden.

Dein Abo e- AUTO wird von uns in deinem Wohnsitzkanton gemeldet und erhält auch ein entsprechendes Nummernschild. Aus diesem Grund meldest du uns Umzüge frühestmöglich – spätestens aber 15 Arbeitstage vor deinem Umzug. Da die Abo-Gebühren kantonsabhängig sind, kann der Umzug in einen anderen Kanton zudem zu einer Veränderung der Abo-Gebühr führen.

Bei einem Umzug in einen anderen Kanton sind wir deswegen – ohne Einhaltung der Mindestlaufzeit und/oder der Kündigungsfrist – berechtigt, die Abo-Gebühr für den ganzen (bis zum Umzug bereits angebrochenen) Abo-Monat anzupassen. [Beispiel: Wenn du dein e-AUTO am 5. April übernommen hast und der Umzug am 10. Mai erfolgt, läuft die neue (tiefere oder höhere) Abo-Gebühr mithin bereits ab dem 5. Mai (ab dem zweiten Monat). 

Beabsichtigst du deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, informierst du uns ebenfalls frühestmöglich – spätestens jedoch 30 Arbeitstage vor dem Umzug. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen (Ziffer 18). 

Sämtliche Änderungen der im Antrag gemachten Angaben (insbesondere Namens- und Adressänderungen etc.) sind uns umgehend – längstens aber innert 5 Tagen – schriftlich oder per E-Mail zu melden. Sämtliche unsere Mitteilungen an die bisher registrierte(n) Adresse(n) gelten bis zum Erhalt deiner neuen Angaben/Adressen (inkl. E-Mailadresse) als gültig zugestellt. 

D. Haftung / Verrechnung und Abtretung

12. Haftungsausschluss (vertragliche und ausservertragliche Schäden)

Unsere Haftung sowie die Haftung für unsere Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Masse wegbedungen bzw. im gesetzlichen Masse auf Fälle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. e-JOY haftet weder für indirekte noch mittelbare Schäden.

Sämtliche durch unsachgemässen und/oder nicht gesetzeskonformen und/oder vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeuges entstandenen Kosten (insbesondere Ordnungs- und anderweitige Bussen, Gebühren, Verfahrenskosten etc.) sind vollumfänglich und ausschliesslich von dir zu tragen. Bei unsachgemässem und/oder nicht gesetzeskonformen und/oder vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeuges ist e-JOY von dir zudem vollumfänglich (insbesondere bezüglich sämtlicher Anwaltskosten, Gerichts- und Verfahrenskosten etc.) schadlos zu halten. 

13. Verrechnung und Abtretung

Wir sind dazu berechtigt, sämtliche dir gegenüber bestehenden Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen von dir zu verrechnen. Die Verrechnung von dir uns gegenüber zustehenden Forderungen mit den Forderungen von e-JOY (z.B. Abo-Gebühren) ist nur in dem Umfang zulässig, als deine Forderung gegenüber e-JOY mittels rechtskräftigem Gerichtsentscheid festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.

Wir sind zudem ausdrücklich dazu befugt, diesen Vertrag bzw. die sich daraus ergebenden Rechte vollumfänglich oder teilweise an Dritte abzutreten. Insbesondere kann e-JOY zu Finanzierungszwecken das Eigentum am dem dir zur Verfügung gestellten e-AUTO einem Dritten (z.B. einem Leasinggeber) im Rahmen einer stillen Zession abtreten.

E. Ereignisse (Unfälle, Pannen und Schäden) / Versicherungs­schutz

14. Versicherungs­leistungen und Haftung

Dein e-AUTO verfügt über den folgenden in deiner Abo-Gebühr enthaltenen Versicherungsschutz:

  • eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
  • eine Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision
  • einen Grobfahrlässigkeitsschutz 
  • eine Mobilitätsversicherung

Grundsätzlich haftest du e-JOY gegenüber für entstandene Schäden. Der Versicherungsschutz bedeutet in keiner Weise, dass wir auf die Geltendmachung von ausser-/vertraglichen Schadenersatzansprüchen verzichten. Wir behalten uns die Geltendmachung von sämtlichen ausser-/vertraglichen Schadenersatzansprüchen dir und/oder Dritten gegenüber ausdrücklich vor. Sollte die Versicherungsdeckung aufgrund von dir zu verantwortenden Umständen nicht oder nicht vollumfänglich gegeben sein (Kürzung der Versicherungsleistungen/Rückgriff), ist e-JOY von dir zudem vollumfänglich (insbesondere bezüglich sämtlicher Anwaltskosten, Gerichts- und Verfahrenskosten, Drittkosten, Kürzungen der Versicherungsleistungen etc.) schadlos zu halten. 

Bei einem vom Versicherungsschutz gedeckten Schadenereignis beträgt dein Selbstbehalt CHF 1000.—.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind unter anderem:

  1. Ansprüche aus Sachschäden des Halters
  2. Schäden am versicherten Fahrzeug, Anhänger sowie für Schäden an Sachen, die an diesen Fahrzeugen angebracht sind oder damit befördert werden. Versichert sind jedoch Schäden an Gegenständen, welche die mitfahrenden Personen mitführen
  3. Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, allen Fahrten auf Rennstrecken sowie dazugehörenden Nebenstrecken. Bei Veranstaltungen dieser Art in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sind Ansprüche Dritter im Sinne von Artikel 72 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) jedoch nur ausgeschlossen, wenn für die Veranstaltung die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht
  4. die Haftpflicht des Lenkers, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, unerlaubt Personen mitnimmt oder von Personen, die dem Lenker das versicherte Fahrzeug überlassen, obwohl sie diese Mängel hätten erkennen können
  5. die Haftpflicht im Zusammenhang mit Fahrten, die gesetzlich oder behördlich nicht bewilligt sind und die Haftpflicht von Personen, die das anvertraute Fahrzeug zu Fahrten verwenden, zu denen sie nicht ermächtigt sind
  6. die Haftpflicht von Personen, die das versicherte Fahrzeug zum Gebrauch entwenden und diejenige des Lenkers, der zu Beginn der Fahrt von der Entwendung weiss oder hätte wissen können
  7. die Haftpflicht von Personen, die das versicherte Fahrzeug zum Gebrauch entwenden und diejenige des Lenkers, der zu Beginn der Fahrt von der Entwendung weiss oder hätte wissen können
  8. Ansprüche aus Unfällen im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu
  9. Ansprüche aus Schäden, für welche nach der Gesetzgebung über die Kernenergie gehaftet wird

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in ihrer jeweils gültigen Fassung bilden ebenfalls einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrags zwischen dir (als Kunde) und e-JOY. Sollten Bestimmungen aus den AVB der Versicherung den vorliegenden AGB widersprechen, so haben die Versicherungsbedingungen Vorrang. 

Für aus dem Fahrzeug gestohlene Gegenstände oder bei der Rückgabe im Fahrzeug vergessene Gegenstände können wir keinerlei Haftung übernehmen.

15. Pannen und Unfälle

Bei Pannen oder Unfällen kontaktierst du umgehend unseren Versicherungspartner und folgst seinen Instruktionen. Bei Pannen oder Unfällen, welche die Weiterfahrt erschweren oder gar verunmöglichen und/oder die Sicherheit der Insassen gefährden (z.B. Diebstahl, Verlust, Brand, Wildschaden, Unfall, Park- oder sonstiger Schaden), verständigst du unverzüglich die Polizei und lässt einen Polizeibericht erstellen oder du füllst ein europäisches Unfallprotokoll aus. Ist die Weiternutzung des Fahrzeuges unmöglich, werden wir dir (soweit möglich) umgehend eine Alternative vorschlagen. Können wir dir keine Alternative vorschlagen oder du möchtest du diese nicht annehmen, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen (Ziffer 18).

Bei Pannen und Unfällen jeglicher Art hast du e-JOY umgehend – innerhalb 24 Stunden – per E-Mail zu benachrichtigen.

Bei Unfällen sind zudem die Weisungen von e-JOY und/oder der Versicherung bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen. Ohne Absprache mit e-JOY und/oder der Versicherung und entsprechender schriftlicher Instruktion dürften von dir (oder dem Drittnutzer gemäss Ziffer 10.1) keine Schuldanerkennung unterschrieben und dürfen keine Ansprüche von Unfallbeteiligten anerkannt werden. Solche werden von e-JOY nicht akzeptiert. 

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls des e-AUTOs haben wir das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen (Ziffer 18).

Beim aufleuchtenden von Fahrzeug-Warn-Anzeigen (z.B. ABS-Kontrollsystem etc.) muss das Fahrzeug umgehend gestoppt werden und du hast e-JOY oder eine jeweilige Marken-Fachwerkstatt für weitere Anweisungen zu kontaktieren. 

Die Einstufung von Unfall-/Pannenschäden und deren Reparaturumfang /-bedürftigkeit werden nach der Empfehlung des Schadensinspektors der Versicherungsgesellschaft von e-JOY und nach unserem Ermessen beurteilt. 

16. Schäden am Fahrzeug

Sämtliche Schäden am Fahrzeug, welche in Verletzung der vertraglichen Bestimmungen und/oder durch unsachgemässen Gebrauch verursacht wurden, sind vollumfänglich durch dich zu ersetzen.

Überdurchschnittlicher Verschleiss sowie sämtliche (Folge-)Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch des Fahrzeugs zurückzuführen sind (z.B. durch unsachgemässe Bedienung, unnötige abrupte Bremsmanöver, Burnouts, Drifting etc.) und damit einhergehende (Folge-)Kosten werden dir vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Sämtlichen Schäden (unabhängig des Umfangs) am e-AUTO sind e-JOY umgehend schriftlich mitzuteilen.

Liegt uns weder eine Schadenmeldung noch ein Polizeibericht vor, behalten wir uns das Recht vor, demjenigen Kunden eine Ersatzpflicht anzulasten, welcher zuletzt ein e-Abo über dieses Fahrzeug hatte.

Die Einstufung von Schäden und deren Reparaturumfang /-bedürftigkeit werden nach der Empfehlung des Schadensinspektors der Versicherungsgesellschaft von e-JOY und nach unserem Ermessen beurteilt.

F. Vertrags­beendigung (Fahrzeug­rückgabe und Schluss­rechnung)

17. Ordentliche Beendigung

Beide Vertragsparteien können das Mietverhältnis – unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf das Ende eines Abo-Monats (abhängig vom Datum der Übergabe des Mietfahrzeugs), erstmalig zum Ende der gewählten Mindestlaufzeit – kündigen (Ziffer 6.2). Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung (Ziffer 18).

18. Kündigung aus wichtigem Grund / vorzeitige Auflösung (ausserordentliche Beendigung)

Das e-JOY-Abo kann aus wichtigem Grund von beiden Parteien jederzeit vorzeitig fristlos aufgelöst werden. Zur Kündigung aus wichtigem Grund ist e-JOY insbesondere in folgenden Fällen berechtigt:

  1. Zahlungsverzug gemäss Ziffer 3.2/Ziffer 8.6/Ziffer 8.7
  2. Privatkonkurs / Insolvenz von dir (oder eine entsprechende Meldung durch dich)
  3. Wegfall einer/mehrerer Vertragsvoraussetzung(en) gemäss Ziffer 1
  4. Unfall / Schaden (wodurch die Weiternutzung des Fahrzeuges verunmöglicht wird) Ziffer 15.1
  5. Totalschaden gemäss Ziffer 15.3
  6. Unentschuldigtes Nichterscheinen zum Übergabetermin gemäss Ziffer 9.9
  7. Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand

19. Fahrzeug­rückgabe

Nach Beendigung (Kündigung) des e-JOY-Abos (Ziffer 17) nimmst du umgehend – spätestens jedoch 10 Arbeitstage vor Ablauf des e-JOY-Abos – mit uns Kontakt auf, um einen geeigneten Rückgabezeitpunkt und Rückgabeort zu vereinbaren. Bei einer vorzeitigen Auflösung des e-JOY-Abos (Ziffer 18) werden wir dir den Übergabetermin- und -ort im Zuge der fristlosen Auflösung mitteilen. Bei der berechtigten firstlosen Auflösung durch dich, nimmst du umgehend – längstens innert eines Arbeitstages – mit uns Kontakt auf, um einen geeigneten Rückgabezeitpunkt und Rückgabeort zu vereinbaren. 

Das Fahrzeug ist am von e-JOY definierten Standort zurückzugeben. 

Im Zuge der Beendigung des e-JOY Abonnements erfolgt die Rückgabe des Fahrzeuges in der Regel am Tag, an dem das e-JOY-Abo ausläuft. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Übergabe am letzten Arbeitstag davor. Wir behalten uns das Recht vor, die Rückgabe des Fahrzeuges ohne Kostenfolge für dich auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. 

Du gibst das e-AUTO mindestens 50% geladen, in unbeschädigtem, gereinigtem und betriebssicherem Zustand mit allen Schlüsseln und zugehörigen Komponenten und Dokumenten zurück.

Um die Rückgabe sowie den Zustand des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Rückgabe festzuhalten, erstellen wir ein Rückgabeprotokoll in welchem – unter Abgleichung mit dem Übergabeprotokoll – zumindest die wesentlichsten Mängel, Schäden etc. aufgelistet werden. Du als Kunde unterschreibst dieses Rückgabeprotokoll und bestätigst damit dessen Richtigkeit. Gleichzeitig hast du damit den Beleg, dass du das e-Auto rechtzeitig und korrekt zurückgegeben hast. 

Damit die Übergabe erleichtert wird, informierst du e-JOY bei der Rückgabe über allfällige Schäden, gröbere Gebrauchsspuren und/oder verlorene/beschädigte Komponenten und Dokumente. 

Sämtliche fehlenden Fahrzeuggegenstände und sämtliches fehlendes Zubehör, welche bei der anfänglichen Fahrzeugübernahme vorhanden waren, sind durch dich zu ersetzen oder werden dir in Rechnung gestellt (Ziffer 20.2).

Wenn du ohne Vorankündigung nicht zur vereinbarten Zeit (inkl. einer maximalen Wartezeit von 15 min.) am vereinbarten Übergabepunkt erscheinst, behalten wir uns das Recht vor, eine pauschale Verzugsgebühr gemäss Ziffer 9.2 in Rechnung zu stellen.

Eine (entsprechend durch dich bevollmächtigte) Stellvertretung ist nur in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn die Stellvertretung vorgängig (mindestens 24h vorher) mit uns abgesprochen sowie die Bevollmächtigung uns gegenüber von dir schriftlich bestätigt wurde und wir die Stellvertretung schriftlich rückbestätigt haben. Deine Stellvertretung wird dann ebenfalls das Übergabeprotokoll unterzeichnen. Dabei gilt das Rückgabeprotokoll mit Unterschrift des Vertreters als durch dich als Kunde bestätigt und akzeptiert.

20. Schluss­rechnung

Nach Vertragsbeendigung und erfolgter Fahrzeugrückgabe wird von uns eine detaillierte Schlussrechnung erstellt und dir zugesandt.

In der Schlussrechnung werden (sofern zutreffend) insbesondere folgende Rechnungspositionen ausgewiesen:

  • Eckdaten des e-Fahrzeuges (e-AUTO)
  • gewählte Mindest-Abo-Dauer (Ziffer 6)
  • effektive e-JOY-Abo-Dauer
  • inkludierte monatliche Freikilometer (inkl. evtl. Upgrade (Ziffer 7)
  • Abo-Gebühr (inkl. evtl. Upgrade (Ziffer 8)
  • effektiv gefahrene Kilometer

sowie – sofern angefallen:

  • Mehrkilometerabrechnung (Ziffer 7.2)
  • Kosten/Selbstbehalte für etwaige verursachte Schäden (Ziffer 14.3)
  • Wiederbeschaffungskosten (betreffend sich nicht im Fahrzeug befindlicher (verlorener) Gegenstände (Warnweste, Sicherheitsausrüstung, Fahrzeugdokumente etc.) (Ziffer 19.6)
  • ausserordentliche Kostenentschädigung (z.B. bei übermässiger Verschmutzung etc.) (Ziffer 8.9)
  • Kosten der Wiederinstandstellung des e-AUTOs in den ursprünglichen (Übergabe-)Zustand (Ziffer 10.7)
  • Schadenersatzpauschalen «Gebühren» gemäss Ziffer 8.9

Sofern du uns das e-Auto ordentlich und vollständig zurückgibst, wovon wir ausgehen, fallen für dich keine weiteren Kosten an. 

G. Schluss­bestimmungen

21. Datenschutz

e-JOY ist der Schutz von und der vertrauliche Umgang mit personenbezogenen Daten ein zentrales Anliegen. Wir halten uns strikte an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Du erklärst dich damit einverstanden, dass wir elektronisch (z.B. per E-Mail, SMS, Messenger etc.) mit dir kommunizieren.

Betreffend der Datenerhebung- und -bearbeitung ist die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der e-JOY massgebend, welche unter anderem auf der Website (Link: www.e-joy.ch/datenschutzerklaerung) eingesehen und heruntergeladen sowie gespeichert werden kann.

22. Änderungen / Anpassungen

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sind jederzeit möglich, bedürfen jedoch der Schriftform, was auch für den Schriftformvorbehalt selbst gilt. e-JOY kann die vorliegenden AGB ohne Angaben von Gründen – unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der vertraglichen Mindestlaufzeit – jederzeit ändern/anpassen.

Falls wir unsere AGB anpassen/ändern, informieren wir dich in geeigneter Form (z.B. mittels E-Mail und Aufschaltung auf unserer Website) und/oder wir senden dir die angepassten/geänderten AGB z.B. mittels E-Mail zu. 

Die geänderten/angepassten AGB gelten von dir als angenommen, wenn du deren Annahme explizit bestätigst oder wenn du nicht innert eines Monats ab Mitteilung (bei laufender Mindestlaufzeit bis längstens eines Monats vor Ablauf der Mindestlaufzeit) schriftlich (es genügt per E-Mail) bei uns Widerspruch eingelegt hast. 

23. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam, ungültig oder unerfüllbar erweisen oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Die allenfalls ganz oder teilweise unwirksame, ungültige oder unerfüllbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der entsprechenden Bestimmung möglichst nahekommt, ohne selbst nichtig zu sein. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

24. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist – soweit kein zwingender Gerichtsstand vorliegt – der Sitz der e-JOY AG. e-JOY ist jedoch auch berechtigt, dich (den Kunden) an deinem (seinem) Wohnort zu belangen.

Gossau, 23. August 2021

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