Autofahren lernen ist ein aufregender Meilenstein im Leben jedes jungen Menschen; und natürlich auch für die Eltern der Jugendlichen!
Seit dem Jahr 2021 dürfen bereits 17 Jährige die Autoprüfung ablegen, den Lernfahrausweis erlangen und damit Lernfahrten machen. Neu müssen aber Lernfahrten während 12 Monaten gemacht werden. Wer also mit 17 gleich seine theoretische Autoprüfung ablegt kann nach wie vor mit 18 die praktische Autoprüfung ablegen – jedoch mit deutlich mehr Praxiserfahrung. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Jugendliche mit Jahrgang 2003; diese müssen die 12 Monate Frist nicht einhalten. Weitere Informationen dazu gibt’s hier.
Die Handbremse ist eine weitere gesetzliche Hürde, die vielen nicht bekannt ist! Das Gesetzt schreibt vor, dass der begleitende Beifahrer jederzeit Zugriff auf eine Bremse haben muss, die bis zum Stillstand des Fahrzeuges durchgreift. Diese haben praktisch keine modernen Fahrzeuge mehr. Auch die elektronische Handbremse, welche mittels Hebel in der Mittelkonsole bedient wird, erfüllt diesen Anspruch in der Regel nicht, weil diese mit dem Gaspedal übersteuert werden kann.
Faktisch braucht es also eine gute alte Handbremse. Und genau eine solche hat der VW E-UP oder sein Schwestermodell Skoda E-Citigo. Damit sind sie so ziemlich die einzigen Elektroautos, mit denen legal Lernfahrten gemacht werden dürfen.
e-JOY hat sowohl den VW E-UP als auch den Skoda Citigo E in seiner Flotte. Und: bei e-JOY dürfen auch die Lernfahrenden mit entsprechendem Ausweis und der passenden Begleitung hinter’s Steuer!
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